Rechtsanwaltskanzlei Thomas G. Zinder

Fachanwaltskanzlei in Pforzheim

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Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Um nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten zu müssen, gewährt der Staat bei fehlenden oder geringen finanziellen Mitteln unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenbeihilfe.

Für eine außergerichtliche Beratung oder Tätigkeit eines Rechtsanwalts können Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt. Sinnvollerweise beantragen Sie bereits vor der Vereinbarung eines Termins bei uns einen Beratungshilfeschein. So wissen Sie schon vorab, ob Sie einen Anspruch hierauf haben.

Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Über die PKH sind nur die Kosten des eigenen Rechtsanwalts abgedeckt. Die Kosten des eigenen Rechtsanwalts sowie die Gerichtskosten werden entweder vollständig von der Staatskasse übernommen oder es wird PKH mit Ratenzahlung bewilligt. Sollte der Rechtsstreit nicht erfolgreich sein und sind die der Gegenseite entstandenen Kosten zu erstatten, sind diese von Ihnen persönlich zu tragen.

Näheres zu den Voraussetzungen für  Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrens­ko­sten­hil­fe sowie  Formblätter zum Herunterladen finden Sie beispielsweise unter: www.amtsgericht-pforzheim.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Formulare .