Die Ausführungen für die außergerichtliche Vertretung gelten auch für das gerichtliche Verfahren. Dies beginnt im Sozialrecht (hier am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung) mit der Erhebung der Klage gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem der Widerspruch gegen den rentenablehnenden Bescheid zurückgewiesen wurde.