Rechtsanwaltskanzlei Thomas G. Zinder

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Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Das Zusammenspiel von Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht kann beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand von Bedeutung sein. Dies ist der Fall, wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung die berufliche Tätigkeit schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgegeben werden muss. Hier können unter anderem die Themen Krankengeld (Sozialrecht), Krankentagegeld (Versicherungsrecht), Kündigung oder Aufhebungsvertrag (Arbeitsrecht) und deren sozialversicherungsrechtliche Folgen, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderung (Sozialrecht), Berufsunfähigkeit (Versicherungsrecht, ggf. auch Sozialrecht) von Bedeutung sein. Hier kann eine begleitende Beratung sinnvoll sein, um in Kenntnis der Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung den Übergang zu gestalten und die für Sie persönlich „richtigen“ Entscheidungen zu treffen.

Aktuell: Wie schon in den Jahren 2020 und 2021 hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze auch für das Jahr 2022 vorübergehend (?) erhöht und von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben (§ 302 Abs. 8 SGB VI), um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt (vorgezogene Altersrenten) zu erleichtern.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei vorgezogenen Altersrenten ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen und bei Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben werden.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.