Rechtsanwaltskanzlei Thomas G. Zinder

Fachanwaltskanzlei in Pforzheim

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Tätigkeitsgebiete

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Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen

Sozialrecht,

Versicherungsrecht,

Erbrecht

und

Arbeitsrecht.

Es gibt Lebenssituationen, in denen mehrere der genannten Rechtsgebiete gleichzeitig Bedeutung erlangen können. Hier Beispiele zur Erläuterung:

Das Sozialrecht ist ein „weites Feld“. Das Sozialrecht besteht aus einer Vielzahl von Bausteinen, die jeweils als Antworten auf soziale Problemlagen entstanden sind. Die Veränderung der sozialen Problemlagen verlangt nach einer entsprechenden Änderung oder Anpassung der gesetzlichen Regelungen. Dies erfordert eine kontinuierliche Fortbildung der in diesem Bereich tätigen Sachbearbeiter bei den Behörden, aber auch der Rechtsanwälte. Es ist in der Praxis nahezu unmöglich, sich in allen Teilbereichen des Sozialrechts auf dem Laufenden zu halten. Wie es für unterschiedliche Belange unterschiedliche Behörden bzw. Leistungsträger gibt, konzentrieren sich auch die im Sozialrecht tätigen Rechtsanwälte in der Regel auf bestimmte Teilgebiete des Sozialrechts.

Im Vordergrund meiner Tätigkeit steht das Sozialversicherungsrecht mit seinen Untergliederungen, wie beispielsweise der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung etc..

Nicht oder nicht mehr Gegenstand meiner Tätigkeit sind unter anderen das Wohngeldrecht (WoGG), Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG), das Recht der Grundsicherung (SGB II).