Rechtsanwaltskanzlei Thomas G. Zinder

Fachanwaltskanzlei in Pforzheim

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Erstberatung

Das Gesetz sieht vor, dass für die rechtliche Beratung ein Honorar zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt vereinbart wird. Ziel  der Erstberatung ist eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens. Sie sollen in die Lage versetzt werden zu entscheiden, ob Ihr Anliegen weiter verfolgt werden soll oder nicht.

Unter einem ersten Beratungsgespräch versteht man eine erste überschlägige „Einstiegsberatung“, eine pauschale überschlägige Information des Auftraggebers, die es ihm ermöglicht, sich einen ersten Überblick über die Rechtslage zu verschaffen und aufgrund derer er dann beurteilen kann, ob er ein weitergehendes Mandat erteilt (BGH, Beschluss vom 03.05.2007 – I ZR 137/05 – m.w.N.). Die Begrenzung greift nicht ein, wenn es zu einem weiteren Beratungsgespräch kommt oder wenn (auch) schriftlich beraten wird.

Auch eine telefonische Anfrage, um die möglichen Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder beabsichtigen Rechtsstreites zu erfragen, ist eine Erstberatung. Die Erstberatungsgebühr beträgt gemäß der gesetzlichen Regelung maximal 190,00 € netto, also zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Rechtliche Fragestellungen sind oft umfangreich können erst nach einer genauen tatsächlichen und rechtlichen Prüfung beurteilt werden. Eine Erstberatung kann daher im Regelfall nicht zu einer vollständigen Lösung der Fragestellung führen. Eine Erstberatung umfasst auch nicht die Erstellung von Gutachten oder schriftlichen Stellungnahmen.

Sollten Sie über einen Rechtsschutzversicherungsvertrag verfügen, übernimmt der Versicherer in der Regel die Kosten der Erstberatung. Denken Sie an einen ggf. vereinbarten Selbstbehalt. Sinnvollerweise klären Sie die Eintrittspflicht Ihres Rechtsschutzversicherers vor der Vereinbarung eines Termins. Dann wissen Sie vorab, was an Kosten vom Versicherer übernommen wird.

Gerne vereinbaren wir eine  Abrechnung auf Stundenbasis mit Ihnen. Den Stundensatz legen wir zu Beginn des Mandates mit Ihnen vertraglich fest. Wir rechnen minutengenau ab.