Voraussetzung der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ist eine Deckungszusage. Mit dieser bestätigt der Versicherer, die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts und die weiteren Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Gerichtskosten zu übernehmen. Sofern Sie mit Ihrem Rechtsschutzversicherer einen Selbstbehalt/eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese von Ihnen zu tragen. Sollten Sie nicht bereits selbst tätig geworden sein – was ich empfehle – , nehme ich Kontakt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer auf und kläre, ob dieser in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernimmt. Hierzu benötige ich die Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen. Die Einholung einer Deckungszusge ist eine eigene, gebührenpflichtige Angelegenheit.
Sollte Ihr Rechtsschutzversicherer die Deckung ablehnen, entscheiden Sie, ob Sie den Rechtsstreit auf eigene Kosten und eigenes Risiko führen wollen.